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Die 3 häufigsten Fehler, warum Bildungsanbieter durch die 
AZAV-Zulassung und ISO 9001 Zertifizierung fallen 
und 
3 typische Fehler bei einer Maßnahmezulassung, mehr geht immer!

  1. Die Berater-Falle: 
Warum ein ISO 9001-Handbuch Sie die AZAV-Zulassung kosten kann!

2. Die QM-Falle: 
Wenn das Handbuch nicht zu Ihrer Realität passt

3. Die Unvollkommenheit der Dokumentation an einem Praxisbeispiel
Die Kundenzufriedenheit
Warum ein Fragebogen allein nicht ausreicht

1. Die Berater-Falle: Warum ein ISO 9001-Handbuch Sie die AZAV-Zulassung kosten kann!

Stellen Sie sich vor: Sie haben viel Geld in einen seriös wirkenden Berater investiert und sich wochenlang eng ausgetauscht. Das QM-Handbuch steht, die ISO 9001-Anforderungen sind erfüllt. Doch beim Audit für die AZAV-Zulassung folgt das böse Erwachen: Abgelehnt.

Was ist passiert?

Das Problem: ISO 9001 ist nicht gleich AZAV

Oft fällt Bildungsträgern zu spät auf, dass der Berater lediglich eine Standard-Vorlage auf Basis der ISO 9001 genutzt hat. Das ist zwar ein solides Fundament, reicht für die Bundesagentur für Arbeit aber bei weitem nicht aus.

Das Problem bei diesem Ansatz ist zweifach:

Überflüssiger Ballast: 
Viele Inhalte der ISO 9001 sind für eine reine AZAV-Zulassung überhaupt nicht relevant und blähen Ihr System nur unnötig auf.

Gefährliche Lücken: 
Der AZAV fehlen dadurch die spezifischen, zwingend erforderlichen Zusatzpunkte (wie die arbeitsmarktrechtlichen Kriterien oder die genaue Fachbereichsbeschreibung).

Das Ergebnis? Sie haben viel Geld bezahlt, erfüllen die ISO-Norm, stehen aber ohne die existenzwichtige AZAV-Zulassung da.

Mein Fazit: Machen Sie den Führerschein-Test

Um es verständlich zu vergleichen: Sie nehmen schließlich auch keine LKW-Fahrstunden, wenn Sie eigentlich einen PKW-Führerschein machen wollen. 
Beide bewegen sich im Straßenverkehr, übringens ist die AZAV eine vergleichbare Verordnung zur Straßenverkehrsordnung, auch hier können Bußgelder und Strafen verhängt werden.

Mein Rat für Sie:
Achten Sie von Anfang an darauf, dass Ihr System exakt auf die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Norm zugeschnitten ist. Hinterfragen Sie Ihren Berater frühzeitig und lassen Sie sich bestehende AZAV-Referenzen zeigen.

  

2. Die QM-Falle: Wenn das Handbuch nicht zu Ihrer Realität passt

Es klingt nach der perfekten Entlastung: Ein Berater kommt ins Unternehmen, übernimmt die gesamte Arbeit, liefert fertige Formblätter, gibt die Struktur vor und formuliert sogar die Texte. Das System steht, das Audit wird bestanden. Doch kurz nach der Zertifizierung/ulassung folgt die Ernüchterung im Alltag.

Was ist das Problem bei dieser vermeintlich „bequemen“ Lösung?

Das Problem: Ein QM-System aus der Schublade

Wenn ein Berater starre Vorlagen überstülpt, bleibt die tatsächliche Arbeitsweise Ihres Unternehmens oft völlig unberücksichtigt. Das Ergebnis ist ein QM-System, das zwar die Norm erfüllt, aber meilenweit an Ihrer Realität vorbeigeht.

In den folgenden Jahren passiert meistens Folgendes:

Zwei parallele Welten: 
Es entstehen zwei Systeme. 
Auf der einen Seite steht die tatsächliche, tägliche Arbeit – auf der anderen Seite das theoretische QM-System für den Auditor.

Verzetteln im Alltag: 
Die Mitarbeitenden versuchen mühsam, die fremden Beratervorlagen zu bedienen. 
Das kostet wertvolle Zeit, sorgt für Frust und blockiert das eigentliche Tagesgeschäft, das ganz andere Abläufe erfordert.

Dabei ist das gar nicht notwendig: 
Ein QM-System darf keine Zusatzaufgabe sein. Es muss und kann ausschließlich Ihre tatsächliche Arbeit abbilden und optimieren, sonst ist es kein funktionierendes QM System!

Mein Fazit: Nutzen Sie die Norm für sich

Kopierte Standard-Handbücher erzeugen nur bürokratischen Ballast. 
Ein erfolgreiches System lebt davon, dass es sich an Sie anpasst – nicht umgekehrt.
Sie geben die Struktur und Dokumentation vor und der Berater hilft Ihnen dabei alle Normanforderungen zu berücksichtigen.

Deshalb lautet mein Motto bei SD Consulting:
„Nicht das Unternehmen an die Norm anpassen, sondern die Norm für das Unternehmen nutzen.“

Übrigens:
„Nutzen Sie schon KI für Ihre QM Dokumnetation und Maßnahmenbeschreibungen?
Erfahren Sie, warum blinde Technologie im Audit scheitert und wie wir gemeinsam aus KI-Texten rechtssichere Systeme bauen können!


3. Die Unvollkommenheit der Dokumentation an einem Praxisbeispiel
Die Kundenzufriedenheit
Warum ein Fragebogen allein nicht ausreicht

Wenn es um die AZAV Zulassung oder ISO 9001 Zertifizierung geht, stolpern viele Bildungsanbieter über denselben Fehler: Prozesse werden im Handbuch zwar erwähnt, aber nicht lückenlos und nachvollziehbar dargelegt.

Ein klassisches Beispiel aus der Praxis, das sowohl bei der Erstzulasung als auch im Audit regelmäßig zu Problemen führt, ist z.B. die Kundenzufriedenheitsbefragung.

Gut gedacht, aber nicht zu Ende gedacht

Im Qualitätsmanagement-Handbuch (oft auch Leitfaden oder Unternehmensanwendung genannt) 
steht meist der noble Satz:

 „Wir führen regelmäßig Kundenzufriedenheitsbefragungen durch.“ 
Ein passender Fragebogen wird direkt als Anlage mit eingereicht.

Das ist schön und gut – reicht für eine Zulassung aber bei weitem nicht aus. 
Denn ein Auditor stellt sofort die Fragen, die darüber hinausgehen:

Das „Wie“ und „Wann“: 
Wann und wie oft wird genau befragt? Wer ist im Unternehmen dafür verantwortlich? 
In welchem Rahmen wir genau gefragt und welche Technik wird angewendet?

Die Auswertung: 
Was passiert mit den ausgefüllten Bögen? Wie werden die Daten analysiert?

Die Grenzwerte: 
Welche Schwellenwerte haben Sie festgelegt? Ab welcher Bewertung müssen Sie zwingend handeln?

Die Konsequenzen: 
Was passiert konkret bei einem sehr guten oder einem erschreckend schlechten Ergebnis? 
Welche Kriterien liegen den Fragen überhaupt zugrunde und was wollen Sie damit strategisch erreichen?

Mein Fazit: Zeigen Sie den gesamten Prozess

Für eine erfolgreiche Zulassung müssen Sie nachweisen, dass die Befragung keine Alibi-Veranstaltung ist, sondern ein echter Kreislauf zur Qualitätsverbesserung. Sie müssen die Pflichtfragen, die für eine Zulassung obligatorisch sind, kennen und den gesamten Prozess von der Verteilung bis zur Maßnahme lückenlos abbilden.

Mein Rat für Sie:
Prüfen Sie Ihre Prozesse im Handbuch auf Herz und Nieren. Ein Prozess ist erst dann auditsicher, wenn er die Fragen Wer, Wann, Was, Wie, Warum und Dann lückenlos beantwortet.


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Profitieren Sie von der Schnelligkeit der Technologie, aber sichern Sie sich ab. 
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Drei typische Fehler bei einer Maßnahmezulassung, mehr geht immer!

1. Der Titel der Maßnahme ist nicht aussagekräftig!
Beispiel: IcSzIE

Was soll uns das nun sagen?
Gemeint war: Ich coach Sie zu Ihrem Erfolg!
Aha, jetzt weiß man auch worum es geht. Das ist ein brauchbarer Titel und dieser muss in allen Unterlagen identisch sein!

 

2. Es liegt kein nachvollziehbares Curriculum vor

Beispiel: Es wird eine Qualifizierungsmaßnahme beantragt und ein Curriculum eingereicht. Die Maßnahme dauert 580 UE. Für eine Zulassung ist es wichtig nicht nur die Inhalte zu erkennen sondern auch die Methoden wie online, asynchron, synchron, präsenz, gruppenarbeit, präsentation, frontal, usw..

Eingereicht wurde ein Curriculum wie folgt:
200 UE Fachwissen
380 UE Fachpraxis

Aha, und was genau soll nun der Inhalt sein?
Wie wird der Inhalt denn vermittelt?
Wieviel UE asynchroner Anteil sind geplant und wird auch online angeboten?
Gibt es auch ein Praktikum?
Fragen über Fragen die der Prüfer dann stellen muss 
wenn er nicht direkt ablehnt.

Ein Curriculm sollte detailliert und nachvollziehbar dargelegt werden und bitte nicht so, das der prüfer aus einem pdf alles rausrechnen muss. Übrigens jedes 2. Curriculum stimmt nicht mit den beantragten UE überein!

 

3. Die Kalkulation

Das kennt bestimmt jeder: Wie kann ich nur meine Maßnahme kalkulieren damit ich den BDKS erreiche oder ihn im Rahmen überschreiten kann?
Das ist eigentlich keine Kunst. Mal abgesehen davon auf einen konkreten Preis hin zu kalkulieren was in sich schon ein Problem darstellt, folgen nun die konkreten Berechnungen.
Ein Tipp: 
Alles was Sie berechnen sollten Sie auch nachweisen können und vor allem direkt Ihren Rechenweg mit angeben. Je nachvollziehbarer Sie Ihre Kosten darstellen, desto eher wird auch der Prüfer daraus schlau.
Der Grundsatz: 
Alle Kosten die ie haben können Sie auch angeben, dafür stehen meist auch Pauschale wie z.B. Gemeinkosten zur Verfügung. Sollten Sie den BDKS überschreiten begründen Sie dies ganz konkret. 

Ein Beispiel:

Sie überschreiten den Kostensatz weil Sie eine Fahrschule beauftragen müssen oder die IHK Prüfungsgebühren hinzu kommen. Stellen Sie einfach eine Vergleichskalkulation zur Verfügung: Eine Ohne Fahrschule oder Prüfungsgebühren diese liegt innerhalb des BDKS, und eine mit den Kosten die über dem BDKS liegt. Schon können Sie die Kostenüberschreitung nachvollziehbar darlegen.

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